Einkaufs-
bedingungen

Stand Januar 2017

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Unsere Beauftragungen und Bestellungen (nachfolgend „Aufträge“) erfolgen ausschließlich unter Geltung unserer Einkaufsbedingungen (nachfolgend: “Bedingungen“). Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer auf eigene Bedingungen verweist oder diese seinem Angebot beigefügt sind oder wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Leistungen vorbehaltlos annehmen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftragnehmer getroffen werden, haben schriftlich zu erfolgen. Das gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

1.3 Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer.

2. Auftragserteilung

2.1 Beauftragungen werden von uns schriftlich erteilt. Der Auftragnehmer hat uns unverzüglich nach Zugang des Auftrags mitzuteilen, wenn er den Auftrag nicht oder nicht wie gefordert umsetzen kann. Bestellungen sind vom Auftragnehmer unverzüglich nach Zugang zu bestätigen. Nimmt der Auftragnehmer Bestellungen nicht innerhalb von einer Woche seit Zugang an, sind wir zum Widerruf berechtigt.

2.2 Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge oder Bestellungen zu ändern oder zu stornieren. Bei einer Änderung ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns etwaige Auswirkungen auf die Leistungserbringung und die Preise mitzuteilen und diese von uns freigeben zu lassen. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung ersetzen wir dem Auftragnehmer die angemessenen, bereits entstandenen Kosten. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Ersatz eines etwaigen entgangenen Gewinns.

2.3 Jeder Auftrag ist getrennt zu behandeln. Alle Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen sind mit der von uns vorgegebenen Auftragsnummer zu versehen. Rechnungen ohne Angabe der von uns übermittelten Auftragsnummer können von uns nicht beglichen werden und werden an den Auftragnehmer zurück gesendet.

3. Ausführung

3.1 Die von uns genannten Termine sind bindend. Kann der Auftragnehmer die Termine nicht einhalten, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.

3.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass er die vereinbarten Termine aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten kann, so hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Terminverzug abzuwenden. Weitere Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten; insbesondere das Recht, im Falle des Verzugs von dem Auftrag zurückzutreten, einen anderen Auftragnehmer zu beauftragen und etwaige Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

3.3 Höhere Gewalt befreit jede Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien werden sich über etwaige Umstände, welche die Leistungserbringung behindern oder unmöglich machen, unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer wird nach besten Kräften an der termingerechten Leistungserbringung mitwirken. Sollte die termingerechte Leistungserbringung gefährdet sein, sind wir berechtigt, die Leistung anderweitig zu beauftragen, ohne dass der Auftragnehmer hieraus irgendwelche Rechte ableiten kann (insbesondere keinen Ersatz des entgangenen Gewinns).

3.4 Die Leistungen sind gemäß unserer Vorgaben und unserer vorab übermittelten Zeichnungen und Muster zu erbringen.

3.5 Wir behalten an sämtlichen zur Verfügung gestellten Mustern, Lay-outs, Skizzen, Pflichtenhefte, etc. die Eigentums- und Urheberrechte. Diese dürfen vom Auftragnehmer ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung genutzt werden. Solche Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Nach Beendigung des Auftrags erhalten wir die Unterlagen unaufgefordert und kostenfrei zurück, es sei denn wir fordern den Auftragnehmer auf, diese zu vernichten. Die Pflicht zur Herausgabe bzw. Vernichtung besteht nicht, sofern der Auftragnehmer zur Aufbewahrung nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist.

3.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alles was ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag über uns, unsere Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie über unsere geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten bekannt wird, vertraulich zu behandeln und diese Informationen keinen Dritten bekannt zu machen. Dies gilt nur nicht für solche Informationen, die bereits nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne ein Verschulden des Auftragnehmers öffentlich bekannt werden.

4. Nutzungs- und Verwertungsrechte

4.1 Der Auftragnehmer überträgt uns an dem von ihm bzw. mit ihm im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werke die für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der Umfang der Nutzungsrechte bestimmt sich nach dem Vertragszweck und wird in dem jeweiligen Auftrag vereinbart; umfasst jedoch, sofern nicht abweichend vereinbart, das unwiderrufliche, ausschließliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht, ohne Begrenzung auf ein bestimmtes Medium. Wir sind zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Werke berechtigt und zwar in körperlicher oder unkörperlicher Form, d.h. sowohl in Printmedien als auch in anderen Kommunikations- und Informationsdiensten (z.B. Internet, mobile Anwendungen, TV). Ferner umfasst ist das Recht zur Bearbeitung, Übersetzung und Umgestaltung (Bildbearbeitung und –montage, Colorierung, etc), sofern die Bearbeitung etwaige Persönlichkeitsrechte wahrt.

4.2 Wir sind befugt, die für die Verwertung erforderlichen Rechte an Dritte, insbesondere unsere Kunden, zu übertragen.

4.3 Für die vom Auftragnehmer erstellten Werke verbleibt das Urheberpersönlichkeitsrecht beim Auftragnehmer. Aufgrund der übertragenen Nutzungsrechte stimmt der Auftragnehmer jedoch einer Veröffentlichung sowie Bearbeitung und Umgestaltung der Werke zu.

4.4 Ob eine Namensnennung des Auftragnehmers erfolgt, ist auftragsabhängig. Sofern ein Auftrag die Nennung nicht zulässt, verzichtet der Auftragnehmer auf eine namentliche Nennung und wird hieraus keine Rechte gegen uns (bzw. unseren Kunden) geltend machen.

4.5 Der Auftragnehmer darf die im Rahmen des Auftrags erstellten bzw. geschaffenen Werke nicht selbst nutzen oder Dritten anbieten, es sei denn, wir erteilen hierzu unsere vorherige schriftliche Genehmigung.

4.6 Mit der vereinbarten Vergütung ist die Übertragung der zuvor aufgeführten Nutzungsrechte abgegolten.

4.7 Der Auftragnehmer garantiert, dass seine Werke nicht mit der vereinbarten Nutzung entgegenstehender Rechten Dritter belastet sind. Beschafft der Auftragnehmer Material von externen Dritten, muss der Auftragnehmer selbst sämtliche Rechte vorab klären und die erforderlichen Nutzungsrechte beschaffen und abgelten. Sollten die vom Auftragnehmer für uns erbrachten Werke dennoch Rechte Dritter verletzten, wird der Auftragnehmer uns auf eigene Kosten das erforderliche Nutzungsrecht verschaffen oder das Werk so abändern, dass dieses nicht mehr gegen Rechte Dritter verstößt. Soweit Dritte diesbezüglich irgendwelche Rechte bzw. Ansprüche uns oder unserem Kunden gegenüber geltend machen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, uns bzw. unseren Kunden von diesen Ansprüchen, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und –verteidigung, auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistung ordnungsgemäß entsprechend unserer auftragspezifischen Vorgaben zu erbringen. Im Falle von Abweichungen / Mängeln, ist der Auftragnehmer innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung (auf eigene Kosten) verpflichtet, sofern diese unter Berücksichtigung terminlicher Vorgaben möglich ist. Erfolgt keine Nacherfüllung, schlägt diese fehl oder ist diese unter Berücksichtigung der terminlichen Vorgaben nicht möglich, stehen uns die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

5.2 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Preise, Rechnungen, Zahlungsbedingungen

6.1 Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis und beinhaltet bereits sämtliche Nebenkosten und anfallenden Auslagen. Die derzeit gesetzliche Mehrwertsteuer ist in Rechnungen stets gesondert auszuweisen.

6.2 Rechnungen sind für jeden Auftrag getrennt nach Erbringung der Leistung auszustellen. Für Rechnungen, die mehr als 6 Monate nach Leistungserbringung ausgestellt werden, ist der Zahlungsanspruch verwirkt.

6.3 Die Begleichung der Rechnungen erfolgt nach 30 Tagen netto oder innerhalb der ersten 14 Tage des Folgemonats unter Abzug von 3 % Skonto (relevant ist der Tag, an dem wir die Zahlung veranlassen). Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung und nach vollständiger und mangelfreier Erbringung der Leistung. Sofern wir eine Rechnung in gutem Glauben bestreiten, lässt uns dies nicht in Zahlungsverzug geraten.

6.4 Wir sind zur Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer und/oder dessen gem. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen berechtigt. Der Auftragnehmer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die Zustimmung als erteilt.

7. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

7.1 Daten, die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer von Bedeutung sind, werden von uns durch automatische Datenverarbeitung gespeichert. Die Aushändigung und/oder Bekanntmachung dieser Bedingungen gilt als Benachrichtigung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

7.2 Kommt der Auftragnehmer mit personenbezogenen Daten von uns oder unserer Kunden in Kontakt, verpflichtet er sich zur Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG), insbesondere zur Beachtung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG.

7.3 Der Auftragnehmer garantiert, dass er bei der Erbringung der beauftragten Leistung die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere hinsichtlich Schutz der Menschenrechte, Arbeitsschutz, Mindestlohn, Gesundheit, Arbeitssicherheit, Verbot von Kinderarbeit und Anti-Korruption einhält. Wir behalten uns das Recht vor, dies beim Auftragnehmer in angemessener Weise zu überprüfen. Sollte der Auftragnehmer gegen diese Bestimmungen verstoßen, sind wir zur fristlosen Kündigung sämtlicher Aufträge berechtigt (ohne dass der Auftragnehmer daraus einen Anspruch auf Schadenersatz ableiten kann). Etwaige uns durch die Verletzung der Bestimmungen entstehenden Schäden hat der Auftragnehmer uns zu ersetzen.

7.4 Der Auftragnehmer garantiert, dass er nur Mitarbeiter einsetzt, die eine gültige Arbeitserlaubnis haben, ordnungsgemäß bei den deutschen Sozialversicherungsträgern oder den Sozialversicherungsträgern des jeweiligen Hersteller- bzw. Dienstleisterlandes angemeldet sind und sämtliche Abgaben und Steuern vollständig und fristgerecht gezahlt werden. Er garantiert, dass er die Anforderungen des anwendbaren Mindestlohngesetzes erfüllt und seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer uns dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur solche Nachunternehmer und Verleihbetriebe einzusetzen, die mindestens die Anforderungen des anwendbaren Mindestlohngesetzes erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen etwaigen Nachunternehmer in demselben Umfang zur nachweislichen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes und Freistellung des Auftraggebers zu verpflichten, wie er selbst nach diesem Absatz verpflichtet ist. Der Auftragnehmer stellt uns als Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insb. Arbeitnehmer des Auftragnehmers, Bundesagentur für Arbeit) im Zusammenhang mit der Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes (inkl. der Rechts- und Verteidigungskosten) auf erstes Anfordern frei.

7.5 Als Teil des Bertelsmann-Konzerns legen wir bei unseren Geschäftspartnern besonderen Wert auf ein verantwortungsvolles und ethisches Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt. Die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Regelwerke ist dabei selbstverständlich. Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Supplier Code of Conduct) der Bertelsmann SE & Co. KGaA ist vom Lieferanten daher verpflichtend einzuhalten. Dieser ist jederzeit unter www.prinovis.com/service/richtlinien

8. Vertraulichkeit

8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Laufe oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit für uns bekannt gewordenen Informationen über uns, unsere Kunden oder Geschäftspartner, insbesondere über deren Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen keinem Dritten bekannt zu machen („Vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen hat der Auftragnehmer ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung zu nutzen. Eine Verwendung zu anderen Zwecken, insbesondere zu Wettbewerbszwecken, ist unzulässig. Unterlagen, die der Auftragnehmer von uns erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren.

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um die Geheimhaltung der ihm bekannt gewordenen Informationen sowie der von ihm geschaffenen Werke für unsere Kundenaufträge sicherzustellen und zu verhindern, dass diese vor dem Erscheinungstag bekannt werden.

8.3 Etwaigen Dritten, mit denen der Auftragnehmer für unseren Auftrag zusammenarbeitet, darf der Auftragnehmer erst dann vertrauliche Informationen übermitteln, wenn dieser Dritte eine Erklärung zur Vertraulichkeit unterzeichnet hat.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Bestimmungsort der Leistung.

9.2 Bei Daueraufträgen gilt- sofern nichts Abweichendes vereinbart wird – eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

9.3 Gerichtsstand ist, sofern der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Sitz des Auftraggebers. Gleiches gilt, soweit der Auftragnehmer bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

9.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

9.5 An einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nehmen wir nicht teil.

9.6 Im Falle einer etwaigen Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem Parteiwillen am nächsten kommt.